KOSTENÜBERNAHME
In vielen Fällen werden meine Einsätze von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, während private Kassen oft eine Zuzahlung leisten. Am besten informierst Du dich bereits in der Schwangerschaft bei deiner Kasse über die genauen Konditionen. Selbstverständlich kannst Du meine Unterstützung auch komplett privat buchen.
In einem ersten Gespräch klären wir ganz in Ruhe deinen individuellen Bedarf und die Details.
Gemeinsam stark: Sollte ein intensiverer Einsatz nötig sein, teile ich mir die Begleitung gerne zeitlich mit Kolleginnen aus meinem Netzwerk von Mütterpflegerinnen auf. So bist du jederzeit bestens versorgt.
"Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind zu erziehen - aber es braucht ein liebevolles Netzwerk, um eine Mutter zu halten."
-aus dem Buch "die ersten vierzig Tage" von HENG OU-
VORAUSSETZUNG & INDIKATION
Wann zahlt die Krankenkasse?
Damit die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Mütterpflegerin (als Haushaltshilfe nach § 24h oder § 38 SGB V) übernimmt, müssen in der Regel folgende Punkte erfüllt sein:
- Ärztliche Verordnung: Deine Gynäkologin oder dein Gynäkologe stellt dir ein Attest über die Notwendigkeit aus.
- Keine Hilfe im Alltag: Es gibt keine andere Person in deinem Haushalt, die den Alltag und die Kinderbetreuung voll übernehmen kann.
- Kinder im Haushalt: Bei einer Bewilligung nach § 38 SGB V muss mindestens ein Kind unter 12 Jahren bei dir leben (bei Beschwerden in der Schwangerschaft oder direkt nach der Entbindung nach § 24h entfällt diese Altersgrenze oft).
Mögliche medizinische Gründe (Indikationen)
Ein Anspruch besteht immer dann, wenn du körperlich oder mental Unterstützung brauchst. Häufige Gründe sind:
- Schonung zur Vermeidung einer Früh- oder Fehlgeburt
- Zustand nach einem Kaiserschnitt, Geburtsverletzungen oder Wundheilungsstörungen
- Akute Überlastung, depressive Verstimmungen oder eine (drohende) Wochenbettdepression
- Ein anstehender oder gerade erfolgter Krankenhausaufenthalt
Gut zu wissen: Die genaue Dauer und die wöchentlichen Stunden richtet deine Krankenkasse ganz individuell nach dem Bedarf deiner Familie.
ICH UNTERSTÜTZE DICH GERNE BEI DER ANTRAGSSTELLUNG
Der Weg zu deiner Unterstützung ist gar nicht schwer. Am besten gehen wir ihn Schritt für Schritt:
1. Antrag besorgen: Nimm am besten schon während der Schwangerschaft Kontakt zu deiner Krankenkasse auf und bitte um das Antragsformular für eine „Haushaltshilfe“.
2. Mit dem Arzt / der Ärztin sprechen: Sprich mit deiner Gynäkologin oder deinem Gynäkologen über deinen Wunsch nach Begleitung im Wochenbett. Sie bescheinigen dir die medizinische Notwendigkeit.
3. Frühzeitig vorbereiten: Bei einer geplanten Geburt (z. B. einer Sectio) kannst Du den Antrag oft schon vorab einreichen. Aber auch sonst ist es ratsam, alles vor der Geburt auszufüllen – so geht es am Ende ganz schnell, wenn Du mich brauchst.
Du bist nicht allein: Das Ausfüllen von Anträgen kann schnell zu viel sein. Wir können das Formular sehr gerne beim ersten Kennenlernen ganz in Ruhe gemeinsam ausfüllen.
PRIVATE BEGLEITUNG & GUTSCHEINE
Du möchtest meine Unterstützung ganz unabhängig von der Krankenkasse nutzen? Du kannst all meine Leistungen selbstverständlich auch privat buchen.
- Ein wertvolles Geschenk: Viele Familien wünschen sich Mütterpflege-Stunden von Freunden oder Verwandten zur Geburt, eine wunderschöne und nachhaltige Geschenkidee.
- Konditionen: Meinen Stundensatz und alle Details zu den Fahrtkosten besprechen wir ganz unkompliziert in unserem persönlichen Gespräch.
Melde dich bei mir und ich erstelle dir ein individuelles Angebot.
SCHREIB MIR
Du möchtest meine Leistungen in Anspruch nehmen, oder hast weitere Fragen?
Dann schreib mir gerne, ich freue mich über deine Nachricht: